
Allgemeine Geschäftsbedingungen
Liebe/r Tierhalter/in,
Sie nehmen eine Dienstleistung in Anspruch, die gegenseitiges Vertrauen und beiderseitige Zuverlässigkeit voraussetzt und auf Ihre Bedürfnisse individuell zugeschnitten ist.
Nachfolgend sind die zugrunde liegenden Regeln unserer „Geschäftsbeziehung“ definiert.
Tierhalter im Sinne der nachstehenden Vorschriften ist, wer die Bestimmungs-macht über das Tier hat, aus eigenem Interesse für die Kosten des Tieres aufkommt und das Risiko seines Verlustes trägt.
Der Tierhalter bestätigt mit seiner Unterschrift, dass sein Tier gesund, frei von ansteckenden Krankheiten ist und eine gültige Schutzimpfung hat (bei Hunden: Tollwut, Staupe, Hepatitis, Leptospirose, Parvovirose, Zwingerhusten, bei Katzen: Katzenschnupfen und Katzenseuche). Der Impfausweis ist bei Abgabe des Tieres mitzubringen. Der Tierhalter sichert ebenfalls zu, dass sein Tier regelmäßig entwurmt wird.
Bringt ein Tier nachweislich eine ansteckende Krankheit mit, trägt der Halter dieses Tieres die dadurch entstehenden Kosten für Desinfektion und Mitbehandlung angesteckter Tiere.
Der Hundehalter versichert, dass für den Hund eine gültige Haftpflichtversicherung besteht.
Die Tierpension Pentavita ist nicht verpflichtet, die Eigentumsverhältnisse des Tieres zu klären und verlässt sich auf die Angaben des Tierhalters im Kundendatenblatt sowie die Eintragungen im Impfausweis.
Der Tierhalter erklärt sich einverstanden, dass in Notfällen und bei akuten Erkrankungen oder Verletzungen die erforderliche Behandlung bei einem Tierarzt erfolgt, der von der Tierpension Pentavita bestimmt wird. Die Tierpension Pentavita wird für diesen Fall ausdrücklich ermächtigt, im Namen und auf Rechnung des Tierhalters eine Tierarztpraxis mit der tierärztlichen Versorgung und Behandlung des Tieres zu beauftragen. Die Kosten übernimmt der Tierhalter.
Die Tierpension ist um bestmögliche Unterbringung, Pflege und Versorgung des anvertrauten Tieres bemüht. Für Schäden, die das Tier dennoch während seines Aufenthaltes in der Tierpension Pentavita erleiden könnte, insbesondere bei durch Unfall oder Krankheit verstorbenen Tieren, kann mit Ausnahme von Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit seitens der Tierpension Pentavita oder seiner Erfüllungsgehilfen, kein Schadensersatz verlangt werden. In allen übrigen Fällen wird der Schadensersatz auf 300,00 € beschränkt. Dem Tierhalter bleibt es unbenommen einen Nachweis über die Entstehung eines höheren Schadens zu führen.
Unser Gelände ist rundherum eingezäunt. Gemäß dem Fall, dass sich ein Hund eigenständig befreit, übernimmt die Tierpension Pentavita keine Haftung dafür.
Für Personen-, Sach- oder Vermögensschäden, die durch das Tier verursacht werden, haftet der Halter. Trotz Aufenthalts in der Tierpension Pentavita gilt der Halter weiterhin als Tierhalter im Sinne der Vorschrift des § 833 BGB. Die Tierpension Pentavita wird, jedenfalls im Innenverhältnis, sofern eine etwaige Beschränkung im Außenverhältnis unwirksam sein sollte, nicht zum Tieraufseher im Sinne der Vorschrift des § 834 BGB.
Gegenstände aus dem Eigentum des Tierhalters wie Körbe, Decken, Leinen, Spielzeug, etc. gelten als nicht eingebracht. Für Schäden an diesen Gegenständen übernimmt die Tierpension Pentavita keine Haftung.
Im Preis inbegriffen ist nur Trockenfutter der Firma BEWI-DOG. Es ist möglich ein eigenes Futter mitzubringen, führt jedoch nicht zum Preisnachlass.
Wird ein Tier nicht zum vereinbarten Zeitpunkt abgeholt und wurde die Aufenthaltsdauer nicht vom Besitzer verlängert, ist die Tierpension Pentavita berechtigt, nach einer Übergangszeit von acht Tagen, das Tier weiterzuvermitteln bzw. woanders unterzubringen.
Ein Platz gilt nur als reserviert, wenn dieser Vertrag unterschrieben ist und eine Anzahlung von mindestens 30% des Unterbringungsentgeltes geleistet ist.
Bei Vertragsrücktritt bis 2 Wochen vor Betreuungsbeginn werden 25%, bei Stornierung innerhalb 2 Wochen vor Betreuungsbeginn werden 50% der vereinbarten Betreuungskosten berechnet und fällig.
Die persönlichen Vertrags- und Registrierungsdaten unterliegen dem Datenschutz und werden nicht an Dritte weitergegeben oder verkauft. Die Daten dienen lediglich der internen Verarbeitung.
Der Kunde erklärt seine ausdrückliche Zustimmung zu einer Verwendung und Veröffentlichung von Film-/Fotoaufnahmen seines Tieres, die während dessen Aufenthaltes erstellt wurden. Der Kunde verzichtet auf die Geltendmachung jeglicher Vergütung.
Titz, 01.06.2014